Unsere Preise

Pflegegrade


Pflegebedingte Kosten

Unterkunft u. Verpflegung

Investitionskosten

Ausbildungsumlage


Heimentgelt pro Tag

Heimentgelt pro Monat

Pflegeversicherungspauschale

Verbleibende Kosten*

Maximales Pflegewohngeld


Verbleibender Betrag

Wir führen zurzeit eines der preisgünstigsten Altenheime im Ruhrgebiet.


Unsere Heimentgelte ab dem 01.01.2024 für ein Einzelzimmer betragen:

2


67,92

40,11

26,55

4,73


139,31

4.237,82

770,00

3.467,82

807,65


2.660,17

4


100,96

40,11

26,55

4,73


172,35

5.242,89

1.775,00

3.467,89

807,65


2.660,24

Heimbedürftigkeitsbescheinigung


Es kann sein, dass das Heimentgelt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Um dann Leistungen von der Pflegeversicherung und vom Sozialamt erhalten zu können, muss mind. die Pflegestufe 0 und eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegen.

Diese werden bei der Pflegeversicherung beantragt und nach Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) von ihr ausgestellt.







Leistungen Ihrer Pflegeversicherung

Von der Pflegeversicherung erhalten Sie einen einkommensunabhängigen monatlichen Zuschuss in Höhe von:


        - Pflegegrad 1: keinen Zuschuss

        - Pflegegrad 2:      770,00 Euro

        - Pflegegrad 3:   1.262,00 Euro

        - Pflegegrad 4:   1.775,00 Euro

        - Pflegegrad 5:   2.005,00 Euro







Pflegewohngeld

        - Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten. Es wird vom Sozialhilfeträger anteilig oder ganz gezahlt

  1.         (max. 807,65 Euro).


Voraussetzungen:

        - Pflegegrad 2,3, 4 oder 5.

        - Heimentgelt und Barbetrag nicht durch Einkommen und Pflegeversicherungsleistung gedeckt.

        - Vermögen unter 10.000,- Euro.







Selbstzahler

        Ist das Heimentgelt durch Pflegeversicherungspauschale, Einkommen, Pflegewohngeld und durch Vermögenseinsatz

        abgedeckt, ist der Bewohner Selbstzahler.








Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung

        Ein Barbetrag muss jedem Bewohner zur Verfügung stehen. Grundbetrag: ca. 177,- Euro pro Monat.







Sozialhilfe

        Kann mit oben aufgeführten Mitteln das Heimentgelt nicht beglichen werden, zahlt das Sozialamt die Restkosten

        zuzüglich des Barbetrages.

        Das Sozialamt prüft, ob die leiblichen Kinder von ihrem Einkommen Zuschüsse leisten können.

        Der Sozialhilfeträger zahlt ab dem Tag der Kenntnisnahme.

        Privatvermögen muss bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro (bei einer Einzelperson) bzw.

        10.000,- Euro (bei einem Ehepaar) eingesetzt werden, bevor Sozialhilfeleistungen gezahlt werden.







Ab dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag für jeden Bewohner ab

dem Pflegegrad 2.

Der Bewohner muss dementsprechend einen geringeren Eigenanteil bezahlen.

Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden, Sie erhalten diesen Leistungszuschlag automatisch.



Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthaltes und wird anteilig von den vom Bewohner zu tragenden pflegebedingten Kosten berechnet:


Die Sätze betragen ab dem 1.1.2024:


bis zu 12 Monate             15%

mehr als 12 Monate        30%

mehr als 24 Monate        50%

mehr als 36 Monate.       75%





Bei den Antragstellungen sind wir gerne behilflich.

3


84,09

40,11

26,55

4,73


155,48

4.729,71

1.262,00

3.467,71

807,65


2.660,06

5


108,52

40,11

26,55

4,73


179,91

5.472,81

2.005,00

3.467,87

807,65


2.660,22

* Der einrichtungseinheitliche Anteil beträgt 1.296,06 € und ist in den verbleibenden Kosten bereits enthalten

1


52,98

40,11

26,55

4,73


124,37

3.783,34





3.783,34