Unsere Preise
Pflegegrade
Pflegebedingte Kosten
Unterkunft u. Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage
Heimentgelt pro Tag
Heimentgelt pro Monat
Pflegeversicherungspauschale
Verbleibende Kosten*
Maximales Pflegewohngeld
Verbleibender Betrag
Wir führen zurzeit eines der preisgünstigsten Altenheime im Ruhrgebiet.
Unsere Heimentgelte ab dem 01.01.2023 für ein Einzelzimmer betragen:
2
57,73
38,55
26,55
4,18
127,04
3.863,64
770,00
3.093,64
807,65
2.285,99
4
90,76
38,55
26,55
4,18
160,07
4.868,42
1.775,00
3.093,42
807,65
2.285,77
Heimbedürftigkeitsbescheinigung
Es kann sein, dass das Heimentgelt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Um dann Leistungen von der Pflegeversicherung und vom Sozialamt erhalten zu können, muss mind. die Pflegestufe 0 und eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegen.
Diese werden bei der Pflegeversicherung beantragt und nach Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) von ihr ausgestellt.
Leistungen Ihrer Pflegeversicherung
Von der Pflegeversicherung erhalten Sie einen einkommensunabhängigen monatlichen Zuschuss in Höhe von:
- Pflegegrad 1: keinen Zuschuss
- Pflegegrad 2: 770,00 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775,00 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005,00 Euro
Pflegewohngeld
- Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten. Es wird vom Sozialhilfeträger anteilig oder ganz gezahlt
(max. 807,65 Euro).
Voraussetzungen:
- Pflegegrad 2,3, 4 oder 5.
- Heimentgelt und Barbetrag nicht durch Einkommen und Pflegeversicherungsleistung gedeckt.
- Vermögen unter 10.000,- Euro.
Selbstzahler
Ist das Heimentgelt durch Pflegeversicherungspauschale, Einkommen, Pflegewohngeld und durch Vermögenseinsatz
abgedeckt, ist der Bewohner Selbstzahler.
Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung
Ein Barbetrag muss jedem Bewohner zur Verfügung stehen. Grundbetrag: ca. 160,- Euro pro Monat.
Sozialhilfe
Kann mit oben aufgeführten Mitteln das Heimentgelt nicht beglichen werden, zahlt das Sozialamt die Restkosten
zuzüglich des Barbetrages.
Das Sozialamt prüft, ob die leiblichen Kinder von ihrem Einkommen Zuschüsse leisten können.
Der Sozialhilfeträger zahlt ab dem Tag der Kenntnisnahme.
Privatvermögen muss bis zu einem Betrag von 2.600,- Euro (bei einer Einzelperson) bzw.
3214,- Euro (bei einem Ehepaar) eingesetzt werden, bevor Sozialhilfeleistungen gezahlt werden.
Ab dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag für jeden Bewohner ab
dem Pflegegrad 2.
Der Bewohner muss dementsprechend einen geringeren Eigenanteil
bezahlen. Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden, Sie erhalten diesen
Leistungszuschlag automatisch.
Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthaltes und wird anteilig von den vom Bewohner zu tragenden pflegebedingten Kosten berechnet:
•bis zu 12 Monate 5%
•mehr als 12 Monate 25 %
•mehr als 24 Monate 45 %
•mehr als 36 Monate 70 %
Bei den Antragstellungen sind wir gerne behilflich.
3
73,90
38,55
26,55
4,18
143,21
4.355,54
1.262,00
3.093,54
807,65
2.285,89
5
98,33
38,55
26,55
4,18
167,64
5.098,70
2.005,00
3.093,70
807,65
2.286,05
* Der einrichtungseinheitliche Anteil beträgt 986,07 € und ist in den verbleibenden Kosten bereits enthalten
1
45,03
38,55
26,55
4,18
114,34
3.477,31
3.477,31