Definition MDK-Prüfung


Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durchzuführen.


Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassen ab 2011 in jeder zugelassenen Pflegeinrichtungen jährlich eine Qualitätsprüfung.